Rechtsanwalt für Beitragsrecht in Siegen
Das Beitragsrecht und Abgabenrecht begegnet uns im Verwaltungsrecht , Öffentlichen Baurecht und Steuerrecht in vielfältiger Weise. Im Erschließungsbeitragsrecht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) geht es oft um die Frage der erstmaligen Herstellung einer Erschließungsanlage, der auf Dauer gesicherten Erschließung und der Ermittlung des umlagefähigen Herstellungsaufwandes.
Bei den Ausbaubeiträgen nach den Kommunalabgabengesetzen (KAG) der Länder kommt es regelmäßig zu Streitigkeiten über die Notwendigkeit der Ausbaumaßnahmen, deren Erschließungsvorteil für den Anlieger und ob der umlagefähige Kostenaufwand richtig ermittelt wurde. Darüber hinaus ist bei jedem kommunalen Abgaben- und Beitragsbescheid die Wirksamkeit der Abgabensatzung zu prüfen, was eine hohe Fachkompetenz voraussetzt.
- Haben Sie einen Bescheid über Straßenbaubeiträge erhalten?
- Wann müssen Sie als Anlieger für die Errichtung oder den Ausbau einer Straße Beiträge zahlen?
- Wann gelten Sie als Anlieger einer Straße?
In allen Fragen des Beitrags- und Abgabenrechts, wie z.B. Erschließungskosten, Straßenausbaubeiträge, Grundbesitzabgaben oder sonstigen Abgabenbescheiden des öffentlichen Rechts berät Sie Herr Rechtsanwalt Ulrich Kegel als Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit hoher fachlicher Kompetenz.
Was machen unsere Rechtsanwälte im Beitragsrecht?
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Erschließungskosten
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Straßenausbaubeiträge
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Grundbesitzabgaben