Rechtsanwalt für Öffentliches Baurecht in Siegen
Das öffentliche Baurecht regelt die Zulässigkeit und die Grenzen der baulichen Nutzung des Bodens. Dies umfasst insbesondere die Errichtung, die Beseitigung, die Veränderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen.
Öffentliches Baurecht ist ein Teil des Verwaltungsrechts. Es regelt die Rechtsverhältnisse zwischen dem Bürger oder einem Unternehmen und dem Staat bzw. einer hoheitlichen Gebietskörperschaft wie z.B. der Gemeinde oder einer Kreisverwaltung als Bauaufsichtsbehörde oder anderen Kommunal- oder Landesbehörden (z.B. Umweltamt, Naturschutzbehörden etc.). Auch die Rechtsbeziehungen zwischen unterschiedlichen Hoheitsträgern, z.B. zwischen Bezirksregierung (Regierungspräsidium), Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden können das öffentliche Baurecht betreffen.
- Haben Sie für ein Bauvorhaben oder für dessen Nutzungsänderung einen Bauantrag gestellt, den die Bauaufsichtsbehörde ablehnen will oder abgelehnt hat?
- Fühlen Sie sich als Nachbar von einem Bauvorhaben oder einer störenden gewerblichen Nutzung in Ihrem Eigentum beeinträchtigt?
- Möchten Sie sich als Anwohner oder Interessengemeinschaft gegen die Aufstellung eines Bebauungsplans oder gegen einzelne Festsetzungen im Bebauungsplan zur Wehr setzen?
Wann geht es um Öffentliches Baurecht?
Was machen unsere Rechtsanwälte im Öffentliches Baurecht?
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Standortsuche
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Nutzungsänderung
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Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen
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Vorhabenspläne
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Erschließungspläne
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Städtebauliche Verträge
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Baugenehmigungsverfahren zur Durchsetzung Ihrer Bauvorhaben
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Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben
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Erweiterungen von Betriebsteilen
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Erlangung einer Baugenehmigung
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Baunachbarrecht
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Abwehr von Bauvorhaben auf Nachbargrundstücken
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Schutz vor beeinträchtigenden kommunalen Planungen
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Baulasten
Das öffentliche Baurecht ist für alle Bauherren, seien es Privatpersonen oder Unternehmen, von grundlegender Bedeutung für die Auswahl des Vorhabengrundstücks. Wir begleiten Sie bei der Standortsuche oder beraten Sie auch bei Fragen zu Nutzungsänderungen. Dabei prüfen wir für Sie u.a. die Aufstellung oder die Änderung von Bebauungsplänen und beraten Sie bei allen sonstigen bauplanungsrechtlichen Fragen, wie z.B. Vorhaben- und Erschließungspläne oder städtebauliche Verträge.
Zudem helfen wir Ihnen im Baugenehmigungsverfahren zur Durchsetzung Ihrer Bauvorhaben, sei es für die gewerbliche Nutzung, wie z.B. bei der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben, bei Nutzungsänderungen und Erweiterungen von Betriebsteilen oder zur Erlangung einer Baugenehmigung für den privaten Grundstückseigentümer.
Ebenso unterstützen wir Sie in allen Fragen des Baunachbarrechts, wenn es z.B. um die Abwehr von Bauvorhaben auf Nachbargrundstücken, den Schutz vor beeinträchtigenden kommunalen Planungen oder um Baulasten geht.
Das öffentliche Baurecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet. Häufig bestehen Berührungen zu anderen Rechtsgebieten, wie dem allgemeinen Verwaltungsrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht, Immissionsschutzrecht, Denkmalschutz, Abgabenrecht, Erschließungsbeitragsrecht bis hin zu zivilrechtlichen Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen.
Mit Herrn Rechtsanwalt Ulrich Kegel als Fachanwalt für Verwaltungsrecht berät Sie ein ausgewiesener Spezialist im öffentlichen Baurecht.