Sofortkontakt zur Kanzlei
georg und schmitt Ihre Rechtsanwälte und Notare in Siegen

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Siegen

Georg und Schmitt - Verkehrsrecht
Auto und Verkehr in Siegen
 

Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Siegen

Das Verkehrsrecht betrifft im Alltag jeden Bürger. Egal ob als Fußgänger, Fahrradfahrer, Motorradfahrer, Auto-, LKW- oder Busfahrer; jeder von uns kommt täglich mit dem Verkehrsrecht in Berührung und dies in unterschiedlichster Art und Weise. Dabei wird das Verkehrsrecht immer komplexer und undurchschaubarer.

Unsere Leistungen im Verkehrsrecht

Verkehrszivilrecht

Im Mittelpunkt des Verkehrszivilrechts steht die Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall.

Unsere Arbeit beginnt direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf uns als Ihre Rechtsanwälte verweisen. Das hilft Ihnen, fehlerhafte Schuldeingeständnisse zu vermeiden. Unsere Erfahrung zeigt: Unfallgeschädigte, die durch einen spezialisierten Rechtsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz.

Verkehrsstrafrecht

Im Mittelpunkt des Verkehrsstrafrechts steht die Verteidigung eines Beschuldigten gegen den Vorwurf, im Straßenverkehr eine Straftat begangen zu haben. "Klassische" Verkehrsstraftaten sind die Trunkenheit im Verkehr, die Gefährdung des Straßenverkehrs, die Unfallflucht, die fahrlässige Körperverletzung sowie das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Eine Verurteilung kann erhebliche zivilrechtliche und versicherungsrechtliche Folgen haben, wie zum Beispiel einen Regress des eigenen Haftpflichtversicherers.

Ordnungswidrigkeitenrecht

Im Recht der Ordnungswidrigkeiten dreht sich alles um den Bußgeldkatalog. Unsere Aufgabe ist, die Festsetzung eines Bußgeldes zu verhindern oder in den Fällen, in denen ein Bußgeld unvermeidbar ist, zumindest die Anordnung eines Fahrverbots zu vermeiden. Wir kennen die Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessverfahren, Rotlichtüberwachungen oder Abstandsmessungen und erkennen formale Fehler der Behörden, die Bescheide unwirksam machen.

Verkehrsverwaltungsrecht

Im Verkehrsverwaltungsrecht geht es vor allem um die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach vorherigem Entzug. Spätestens dann, wenn ein fachärztliches Gutachten oder gar eine medizinisch-psychologisches Untersuchung (MPU) erforderlich sind, ergibt sich ein dringender Bedarf nach anwaltlicher Beratung und Vertretung. Auch das Abschleppen eines Fahrzeugs oder die Anordnung eines Fahrtenbuchs gehören zum Verkehrsverwaltungsrecht.

Was machen unsere Rechtsanwälte im Verkehrsrecht?

  • Straftaten im Verkehrsrecht

    Führerscheinentzug, Fahrverbot | Fahren ohne Fahrerlaubnis | MPU | Trunkenheitsfahrten | Unbefugter Gebrauch eines Kfz (Autodiebstahl) | Kennzeichenmissbrauch | Nötigung | Straßenverkehrsgefährdung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr | Unterlassene Hilfeleistung | Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

  • Verkehrszivilrecht

    Abwicklung von Verkehrsunfällen | Abwicklung mit Versicherungen | Schadensersatz, Schmerzensgeld | Unfall-Schadenspositionen | Versicherungsfall Vollkasko, Teilkasko | Rechtsprobleme bei Auto-Leasing

  • Ordnungswidrigkeiten

    Bußgeldbescheide, Geschwindigkeitsüberschreitung | Rotlicht- und Abstandsverstöße | Alkohol-/Drogenverstöße | Telefonieren am Steuer | Halterverfahren

Es hat geknallt! Wie verhalte ich mich richtig?

Unser Fallbeispiel

Frau S. will ihren Sohn mit dem Auto zum Fußballtraining bringen. Auf dem Weg dorthin wird ihr die Vorfahrt genommen und sie prallt mit dem Auto eines älteren Herrn zusammen. Der Unfallgegner steigt aus und gibt auf der Stelle zu, den Unfall allein verschuldet zu haben. Frau S. winkt daraufhin die anderen Verkehrsteilnehmer, die den Unfall gesehen haben, mit dem Hinweis weiter, dass sie aufgrund der geklärten Lage niemandem weitere Umstände bereiten möchte. Da die Verschuldensfrage geklärt ist, wird auch die Polizei nicht hinzugezogen. Um Verkehrsbehinderungen zu verhindern, fahren beide Unfallbeteiligte schließlich ihre Fahrzeuge an den Straßenrand.

Völlig unerwartet für Frau S. treten sofort die ersten Schwierigkeiten auf: Ihr Unfallgegner kann - oder besser: will - sich plötzlich an einige Details des Unfalles nicht mehr erinnern. Auch habe er nie zugegeben, den Unfall alleine verschuldet zu haben. Seinem Haftpflichtversicherer erzählt er später sogar, dass alleine Frau S. an dem Unfall schuld gewesen sei. Zudem behauptet er nun, bei dem Unfall erheblich verletzt worden zu sein.

Statt dem Ersatz ihrer Schäden, droht Frau S. nun selbst eine „Hochstufung“ bei ihrem Haftpflichtversicherer und sogar ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Was kann ein Rechtsanwalt für micht tun?

Wir klären Sie darüber auf, welche Ansprüche Ihnen zustehen. Nicht selten gehen diese nämlich weit über den eigentlichen Sachschaden hinaus, insbesondere dann, wenn Sie selbst oder Ihr Beifahrer verletzt worden sind. Selbstverständlich führen unsere Anwälte für Sie die Korrespondenz mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners und setzten Ihre Ansprüche bestmöglich für Sie durch. Sollte dies ausnahmsweise einmal nicht gelingen, weil die gegnerische Haftpflichtversicherung eine andere Rechtsauffassung vertritt, verfügen wir aus einer Vielzahl anderer Fälle über die notwendige Erfahrung, um die Erfolgsaussichten eines etwaigen Klageverfahrens einschätzen zu können. Wir prüfen die Beweislage und arbeiten Widersprüche in den Aussagen Ihres Unfallgegners und etwaiger Zeugen heraus. Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, stehen wir Ihnen als Vertreter im Zivilprozess ebenso zur Seite wie als Verteidiger im Strafverfahren.

Wer zahlt die Rechtsanwaltskosten?

Sofern Sie über eine (Verkehrs-) Rechtsschutzversicherung verfügen, müssen Sie sich über die Kosten unserer Inanspruchnahme keine Gedanken machen und zwar unabhängig davon, wer den Unfall verschuldet hat. Hat der Gegner den Unfall allein verschuldet hat, trägt dieser bzw. seine Haftpflichtversicherung auch Ihre Rechtsanwaltskosten. In beiden Fällen brauchen Sie sich also um nichts anderes Gedanken zu machen, als darum, möglichst früh Ihren Anwalt zu kontaktieren.

So schnell und einfach beraten wir Sie in verkehrsrechtlichen Rechtsfragen:

1
Kontakt aufnehmen

Sie haben eine verkehrsrechtliche Frage? Dann kontaktieren Sie uns noch heute!

2
Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie schnell und unkompliziert einen Termin und lernen Sie uns kennen - natürlich auch per Videokonferenz möglich.

3
Beratung vom Experten

Unsere Rechtsanwälte prüfen Ihr Anliegen und beraten Sie in Ihrem verkehrsrechtlichen Fall.