Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Siegen
Das Verkehrsrecht betrifft im Alltag jeden Bürger. Egal ob als Fußgänger, Fahrradfahrer, Motorradfahrer, Auto-, LKW- oder Busfahrer; jeder von uns kommt täglich mit dem Verkehrsrecht in Berührung und dies in unterschiedlichster Art und Weise. Dabei wird das Verkehrsrecht immer komplexer und undurchschaubarer.
Unsere Leistungen im Verkehrsrecht
Was machen unsere Rechtsanwälte im Verkehrsrecht?
-
Straftaten im Verkehrsrecht
Führerscheinentzug, Fahrverbot | Fahren ohne Fahrerlaubnis | MPU | Trunkenheitsfahrten | Unbefugter Gebrauch eines Kfz (Autodiebstahl) | Kennzeichenmissbrauch | Nötigung | Straßenverkehrsgefährdung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr | Unterlassene Hilfeleistung | Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
-
Verkehrszivilrecht
Abwicklung von Verkehrsunfällen | Abwicklung mit Versicherungen | Schadensersatz, Schmerzensgeld | Unfall-Schadenspositionen | Versicherungsfall Vollkasko, Teilkasko | Rechtsprobleme bei Auto-Leasing
-
Ordnungswidrigkeiten
Bußgeldbescheide, Geschwindigkeitsüberschreitung | Rotlicht- und Abstandsverstöße | Alkohol-/Drogenverstöße | Telefonieren am Steuer | Halterverfahren
Es hat geknallt! Wie verhalte ich mich richtig?
Frau S. will ihren Sohn mit dem Auto zum Fußballtraining bringen. Auf dem Weg dorthin wird ihr die Vorfahrt genommen und sie prallt mit dem Auto eines älteren Herrn zusammen. Der Unfallgegner steigt aus und gibt auf der Stelle zu, den Unfall allein verschuldet zu haben. Frau S. winkt daraufhin die anderen Verkehrsteilnehmer, die den Unfall gesehen haben, mit dem Hinweis weiter, dass sie aufgrund der geklärten Lage niemandem weitere Umstände bereiten möchte. Da die Verschuldensfrage geklärt ist, wird auch die Polizei nicht hinzugezogen. Um Verkehrsbehinderungen zu verhindern, fahren beide Unfallbeteiligte schließlich ihre Fahrzeuge an den Straßenrand.
Völlig unerwartet für Frau S. treten sofort die ersten Schwierigkeiten auf: Ihr Unfallgegner kann - oder besser: will - sich plötzlich an einige Details des Unfalles nicht mehr erinnern. Auch habe er nie zugegeben, den Unfall alleine verschuldet zu haben. Seinem Haftpflichtversicherer erzählt er später sogar, dass alleine Frau S. an dem Unfall schuld gewesen sei. Zudem behauptet er nun, bei dem Unfall erheblich verletzt worden zu sein.
Statt dem Ersatz ihrer Schäden, droht Frau S. nun selbst eine „Hochstufung“ bei ihrem Haftpflichtversicherer und sogar ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Wir klären Sie darüber auf, welche Ansprüche Ihnen zustehen. Nicht selten gehen diese nämlich weit über den eigentlichen Sachschaden hinaus, insbesondere dann, wenn Sie selbst oder Ihr Beifahrer verletzt worden sind. Selbstverständlich führen unsere Anwälte für Sie die Korrespondenz mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners und setzten Ihre Ansprüche bestmöglich für Sie durch. Sollte dies ausnahmsweise einmal nicht gelingen, weil die gegnerische Haftpflichtversicherung eine andere Rechtsauffassung vertritt, verfügen wir aus einer Vielzahl anderer Fälle über die notwendige Erfahrung, um die Erfolgsaussichten eines etwaigen Klageverfahrens einschätzen zu können. Wir prüfen die Beweislage und arbeiten Widersprüche in den Aussagen Ihres Unfallgegners und etwaiger Zeugen heraus. Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, stehen wir Ihnen als Vertreter im Zivilprozess ebenso zur Seite wie als Verteidiger im Strafverfahren.
Sofern Sie über eine (Verkehrs-) Rechtsschutzversicherung verfügen, müssen Sie sich über die Kosten unserer Inanspruchnahme keine Gedanken machen und zwar unabhängig davon, wer den Unfall verschuldet hat. Hat der Gegner den Unfall allein verschuldet hat, trägt dieser bzw. seine Haftpflichtversicherung auch Ihre Rechtsanwaltskosten. In beiden Fällen brauchen Sie sich also um nichts anderes Gedanken zu machen, als darum, möglichst früh Ihren Anwalt zu kontaktieren.