Rechtsanwalt für Nachbarschaftsrecht in Siegen
Das Nachbarschaftsrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Eigentümer von Grundstücken untereinander. Die grundlegenden Regelungen sind in den §§ 903 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches, der Landesbauordnungen und den Nachbarschaftsrechtsgesetzen der einzelnen Bundesländer zu finden. Die Nachbarschaftsgesetze der einzelnen Bundesländer sind zum Teil sehr unterschiedlich. Deshalb ist eine sorgfältige rechtliche Prüfung für das jeweilige Bundesland zwingend erforderlich.
In der Regel geht das Nachbarrecht davon aus, dass ein Eigentümer mit seinem Grundstück verfahren kann, wie er möchte. Der Grundstückseigentümer hat jedoch gegenüber dem Nachbarn eine gewisse Rücksicht zu nehmen. Man spricht vom Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme, der in den allermeisten Fällen Streitigkeiten vermeiden soll. Häufig kommt es jedoch trotzdem zwischen Nachbarn zu Streitigkeiten, z.B. bei Lärm, Gerüche, sonstigen Immissionen, wenn Baumabstände nicht eingehalten werden oder wenn der Nachbar an der Grenze sein Grundstück aufschüttet oder abgräbt. Typische Streitigkeiten entstehen auch bei einem Überbau nach § 912 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder wenn es um ein Notwegerecht, einer Einfriedung oder um eine Grenzabmarkung geht.
- Hat Ihr Nachbar sein Grundstück an der Grenze aufgeschüttet oder abgegraben?
- Hat Ihr Nachbar bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grenze gebaut (Überbau)?
- Werden die Grenzabstände von Bäumen, Sträuchern oder Hecken nicht eingehalten?
- Fühlen Sie sich von Ihrem Nachbarn durch Lärm, Gerüche etc. gestört?
Wir unterstützen Sie professionell in allen Fragen des Nachbarschaftsrechts, entweder durch eine anwaltliche Beratung im Vorfeld, der außergerichtlichen Interessenwahrnehmung oder in einem Schlichtungsverfahren, bis hin zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Gericht.
Ihr kompetenter Ansprechpartner in sämtlichen Bereichen des Nachbarschaftsrechts ist Herr Rechtsanwalt Ulrich Kegel.
Was machen unsere Rechtsanwälte im Nachbarschaftsrecht?
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Überbau
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Notwegerecht
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Einfriedung
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Grenzabmarkung