Rechtsanwalt für Familienrecht in Siegen
Der Lebensbereich Ehe und Familie ist sehr komplex und umfasst die verschiedensten Einzelbereiche wie Ehe, Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht. Sie leben getrennt oder sind kurz vor der Trennung, müssen Unterhalt zahlen oder wollen Unterhalt erhalten? Wollen Sie einen Ehevertrag, eine Scheidungsfolgen- oder eine Umgangsvereinbarung abschließen oder das Sorgerecht regeln?
Unsere Leistungen im Familienrecht in Siegen
Vom Ehevertrag bis zu den Scheidungsfolgen
Was macht ein Anwalt für Familienrecht?
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Scheidung & Trennung
Vorbereitung von Scheidungsverfahren und Verfahren zur Aufhebung von Lebenspartnerschaften | Vermittlung zwischen Ehe- und Lebenspartnern in außergerichtlichen Verfahren | Durchsetzung Ihrer finanziellen Ansprüche | Interessenvertretung vor Gericht
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Unterhalt
Beratung zu Unterhaltszahlungen für minderjährige oder volljährige Kinder | Prüfung von Ansprüchen auf Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt | Vermittlung in außergerichtlichen Verfahren | Durchsetzung Ihrer finanziellen Ansprüche auf Unterhalt oder Prüfung Ihrer Zahlungsfähigkeit | Interessenvertretung vor Gericht
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Eheverträge
Ausarbeitung und Prüfung von Eheverträgen oder Verträgen zu Lebenspartnerschaften | Aufsetzen von Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarungen | Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Ehevertrags
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Sorge- & Umgangsrecht
Durchsetzung von Sorgerechtsansprüchen | Beratung zur Personen-, Vermögens- und Gesundheitssorge | Prüfung und Änderung von Sorgerechtsvereinbarungen | Untersuchung von Umgangsrecht und Umgangspflicht | Beratung zu Wechselmodellen und Aufenthaltsbestimmungsrecht
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Zugewinn & Vermögen
Beantragung des Zugewinnausgleichsverfahrens | Beratung zur Aufteilung von Grundbesitz, Vermögen, Darlehen, Firmenanteilen und Hausrat | Abwehr von unberechtigten Ansprüchen | Durchsetzung Ihrer finanziellen Ansprüche | Beratung von Witwen und Witwern in Fragen zum Zugewinnausgleich | Abwehr von Rückforderungen der Schwiegereltern
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Weitere familienrechtliche Anliegen
Rechtliche Vertretung bei Anliegen zu nichtehelichen Lebenspartnerschaften oder eingetragenen Partnerschaften | Beratung im internationalen Familienrecht