Rechtsanwalt für Erbrecht in Siegen
Ob alt oder jung, arm oder reich, Unternehmer oder Angestellter, kinderloser Alleinstehender oder Ehegatte mit Kindern – die Regelung der eigenen Erbfolge fällt zumeist nicht leicht. Sie ist in vielen Fällen Ergebnis teils sehr langer Überlegungen. Zugleich ist sie der Versuch, einen letzten Willen festzulegen, mit dem nicht nur den eigenen Vorstellungen genüge getan ist. Vielmehr sollen zugleich Streitigkeiten unter Erben und anderen Nahestehenden vermieden werden.
Besondere Interessenlagen entstehen, wenn Behinderte oder bedürftige Angehörige berücksichtigt werden sollen (sogenanntes Behindertentestament bzw. Bedürftigentestament).
Bei der Errichtung eines letzten Willens beraten wir Sie gern. Es ist unser Anspruch, Sie mit der notwendigen Kompetenz, Ruhe und Umsicht zu unterstützen.
Was machen unsere Anwälte im Erbrecht?
-
Auseinandersetzung Erbengemeinschaft
-
Behindertentestament bzw. Bedürftigentestament
-
Erbausschlagung
-
Nachfolgeplanung
-
Persönliche Vorsorge: Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung
-
Pflichtteilsrecht
-
Testamentsvollstreckung
-
Vorweggenommene Erbfolge
Erbschaft und Ausschlagung
Mit dem Tode naher Angehöriger oder anderer nahestehender Personen kann durch Testament oder aufgrund gesetzlicher Erbfolge eine Erbschaft anfallen. Jedoch kann es sinnvoll sein, eine Erbschaft auszuschlagen, um anderen Personen die Vorteile der Erbschaft zukommen zu lassen oder wirtschaftliche Risiken zu vermeiden.
Statt einer Ausschlagung können bei Unklarheit über den Wert des Nachlasses Maßnahmen zur Begrenzung einer Haftung sinnvoll sein. Wir beraten Sie auch in diesen Fragen kompetent und umfassend.