Rechtsanwalt für Arbeitnehmer und Arbeitsrecht in Siegen
Sie haben eine Kündigung erhalten? Versuchen Sie Ruhe zu bewahren und möglichst früh qualifizierte Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Wir stehen gekündigten Arbeitnehmern meistens noch am Tage der ersten Kontaktaufnahme - auf jeden Fall aber innerhalb von 24 Stunden - für ein erstes telefonisches Gespräch zur Verfügung.
Unsere Leistungen für Arbeitnehmer
Was leisten unsere Anwälte im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer?
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Kündigung
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Abmahnung
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Abfindungsangebote und Abwicklungsverträge (Überprüfung und Gestaltung)
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Rechtliche Beratung bei Abschluss des Arbeitsvertrages
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Zulässigkeit von Befristungen
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Urlaub und Überstunden
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Urlaubs- und Weihnachtsgeld
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Versetzung
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Gleichstellung und Schwerbehinderung
Kündigung! Was jetzt?!
Herr K., 55 Jahre alt, ist von seinem Arbeitgeber unerwartet betriebsbedingt gekündigt worden. Für Ihn bricht eine Welt zusammen und er hat das Gefühl, sprichwörtlich den Boden unter den Füßen zu verlieren. „Wie soll es jetzt weitergehen?“, „Wie soll ich meine Familie ernähren?“, „Habe ich in meinem Alter noch Chancen auf einen neuen Job? In dieser von Existenzängsten gekennzeichneten Ausnahmesituation werden oft folgenschwere Fehler begangen.
Von einer Kündigung betroffene Arbeitnehmer sollten versuchen Ruhe zu bewahren und möglichst früh qualifizierte Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Rechtsanwalt Dr. Matthias Georg , zugleich auch Fachanwalt für Arbeitsrecht, steht gekündigten Arbeitnehmern meistens noch am Tage der ersten Kontaktaufnahme - auf jeden Fall aber innerhalb von 24 Stunden - für ein erstes Gespräch zur Verfügung.
Die Zeit, um sich von dem ersten Schock zu erholen, ist knapp bemessen: Eine Kündigung gilt nämlich, so unberechtigt sie auch sein mag, als von Anfang an wirksam, wenn der gekündigte Arbeitnehmer nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erhebt.
Eine Kündigung sollte keinesfalls als „unabwendbares Schicksal“ hingenommen werden. Erfahrungsgemäß lohnt es sich in vielen Fällen, um den Erhalt des Arbeitsplatzes zu kämpfen. Gerade eine betriebsbedingte Kündigung ist für den Arbeitgeber oftmals schwer zu begründen. Es gibt viele rechtliche Hürden, die der Arbeitgeber überwinden muss, um seine Kündigung letztlich vor Gericht auch durchzusetzen zu können. Eine Kündigung, die keine Angriffspunkte bietet, bildet nach unserer Erfahrung in der Praxis eher die Ausnahme.
Die Vermutung, dass der Arbeitgeber arbeitsrechtlich dazu verpflichtet sei, dem gekündigten Arbeitnehmer in jedem Fall eine Abfindung zu zahlen, ist nach wie vor einer der am weitesten verbreiteten Rechtsirrtümer.
Eines ist jedenfalls sicher: Nur derjenige Arbeitnehmer, der nach Erhalt einer Kündigung fristgerecht eine Kündigungsschutzklage erhebt, hat überhaupt Aussicht auf den Erhalt seines Arbeitsplatzes oder zumindest einen finanziellen Ausgleich für dessen Verlust. Oftmals zahlt der Arbeitgeber nämlich im Kündigungsschutzprozess eine Abfindung, auch wenn er dazu arbeitsrechtlich nicht verpflichtet ist. Dies hat seinen Grund in dem hohen Prozessrisiko des Arbeitgebers, der bei Unterliegen im Kündigungsschutzprozess oft sehr hohe Zahlungen erbringen müsste. Im der Praxis folgt oft der Kündigung die Abfindung – wenn auch oft erst im Kündigungsschutzprozess und gegen den erbitterten Widerstand des Arbeitgebers.