Grundstückskaufvertrag Augen auf beim Grundstückskauf!
Vergewissern Sie sich vor Abschluss eines notariellen Kaufvertrages über den Zustand des Grundstücks:
Ob später durch den Käufer festgestellte Mängel an einem Wohnhaus dem Verkäufer schon beim Verkauf bekannt waren, ist eine häufig zum Rechtstreit führende Frage nach Grundstückskaufverträgen.
Mit Urteil vom 6. März 2020 verdeutlichte der Bundegerichtshof dazu nochmals, dass sich ein Käufer besser vor Abschluss des Kaufvertrages angemessen über den Zustand des Kaufobjektes vergewissern sollte. Denn ist das Grundstück erst „gekauft wie gesehen“, hat ein Käufer nachzuweisen, dass der Verkäufer trotz eines Gewährleistungsausschlusses wegen arglistig verschwiegener Mängel haftet.
Dies gilt auch bei einer Erklärung des Verkäufers im Kaufvertrag, dass ihm keine unsichtbaren Mängel bekannt seien.
BGH, Urteil vom 6. März 2020, Az. V ZR 2/19